{"id":494,"date":"2018-05-20T10:52:23","date_gmt":"2018-05-20T08:52:23","guid":{"rendered":"https:\/\/erzgebirge.linksjugend-sachsen.de\/?page_id=494"},"modified":"2018-05-30T03:29:22","modified_gmt":"2018-05-30T01:29:22","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/erzgebirge.linksjugend-sachsen.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong><u>Satzung der Linksjugend [\u2019solid] Erzgebirge<\/u><\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 1 Allgemeine Bestimmungen<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Der Jugendverband tr\u00e4gt den Namen Linksjugend [&#8217;solid] Erzgebirge<\/li>\n<li>Der Kreisverband ist Teil des Landesverbandes Linksjugend [&#8217;solid] Sachsen. Der selbstst\u00e4ndige Jugendverband ist die Jugendorganisation der Partei DIE LINKE. Erzgebirge . Er ist rechtlich unabh\u00e4ngig von einer Partei im Sinne des Grundgesetzes.<\/li>\n<li>Der Sitz ist in Aue (Sachsen).<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 2 Zweck<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Die Linksjugend [&#8217;solid] Erzgebirge ist die Selbstorganisation junger linker Menschen im Erzgebirge. In Ihr wirken Mitglieder der Partei DIE LINKE. Erzgebirge, Sympathisant_innen der Partei DIE LINKE. Erzgebirge, Mitglieder des Jugendverbandes Linksjugend [\u2019solid] und Partei- und Verbandsungebundene junge Linke demokratisch und gleichberechtigt f\u00fcr eine sozialistische Gesellschaft, in der die Freiheit eines jeden Bedingung f\u00fcr die Freiheit aller ist. Die Linksjugend [&#8217;solid] Erzgebirge ist ein sozialistischer, antifaschistischer, basisdemokratischer und feministischer Jugendverband. Er greift in die gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse ein und ist Plattform f\u00fcr antikapitalistische und selbstbestimmte Politik.<\/li>\n<li>Als Teil emanzipatorischer Bewegungen sucht der Jugendverband die Kooperation mit anderen B\u00fcndnispartner_innen. Der Jugendverband strebt eine enge Zusammenarbeit mit Gleichgesinnten politischen Jugendstrukturen auf internationaler und insbesondere auf europ\u00e4ischer Ebene an.<\/li>\n<li>Die Linksjugend [&#8217;solid] Erzgebirge unterst\u00fctzt junge Menschen mittels kultureller Veranstaltungen, politischer Bildung sowie bei der Durchf\u00fchrung von politischen Aktionen, sofern diese nicht gegen die sozialistischen, antifaschistischen, humanistischen, freiheitlich\/emanzipatorischen und antikapitalistischen Grunds\u00e4tze des Jugendverbandes versto\u00dfen.<\/li>\n<li>Die Linksjugend [&#8217;solid] Erzgebirge ist die selbstst\u00e4ndige Jugendorganisation der Partei DIE LINKE. Erzgebirge und wirkt als Interessensvertretung linker Jugendlicher in die Partei und Gesellschaft.<\/li>\n<li>Die Ziele der Linksjugend [&#8217;solid] Erzgebirge sollen durch Bildungs- und Informationsveranstaltungen, Seminare und Kampagnen erreicht werden. Dabei handelt es sich nicht um Ma\u00dfnahmen der reinen Interessensvertretung der Mitglieder, sondern diese sind der Allgemeinheit zug\u00e4nglich.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 3 Mittelverwendung<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Mittel der Linksjugend [&#8217;solid] Erzgebirge d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck de Linksjugend [&#8217;solid] Erzgebirge fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Linksjugend [&#8217;solid] Erzgebirge<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Aktives Mitglied des Jugendverbandes kann jeder junge Mensch ab seiner Geburt werden, der\/die seinen Lebensmittelpunkt im Erzgebirgskreis hat und die Grunds\u00e4tze sowie die Satzung des Jugendverbandes anerkennt. Die Mitarbeit im Jugendverband ist vom Alter unabh\u00e4ngig.<\/li>\n<li>Der Eintritt wird gegen\u00fcber einer Gliederung der Linksjugend [&#8217;solid] erkl\u00e4rt. Die aktive Mitgliedschaft ist vier Wochen nach Erkl\u00e4rung des Eintrittes wirksam. Aufgrund eines Beschlusses eines Kreisjugendplenums kann diese Frist unterschritten werden.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied der Partei DIE LINKE. Erzgebirge unter der Altersh\u00f6chstgrenze nach \u00a74 Abs. 4 ist passives Mitglied des Jugendverbandes, sofern es gegen\u00fcber diesem nicht widerspricht. Es wird als aktives Mitglied gef\u00fchrt, sobald es sich beim Jugendverband gemeldet oder an Aktivit\u00e4ten beteiligt hat<\/li>\n<li>a) Die aktive Mitgliedschaft endet mit der Vollendung des 35. Lebensjahres, der schriftlichen Erkl\u00e4rung des Austritts, dem Ausschluss oder dem Tod des Mitglieds.<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>b) Die passive Mitgliedschaft gem\u00e4\u00df \u00a74 Abs. 3 endet durch den Austritt aus der Partei DIE LINKE. oder durch eine der in Absatz 4a) genannten M\u00f6glichkeiten.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Ein aktives Mitglied des Jugendverbandes kann ausgeschlossen werden, wenn es vors\u00e4tzlich gegen die Grunds\u00e4tze oder die Satzung des Jugendverbandes verst\u00f6\u00dft und ihm schweren Schaden zuf\u00fcgt.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Die Aktivierung der Mitgliedschaft kann nur im Rahmen eines ordentlichen Schiedsverfahrens des Jugendverbandes in Frage gestellt werden<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Jedes aktive Mitglied hat das Recht,<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>an der politischen Meinungs- und Willensbildung des Jugendverbandes mitzuwirken,<\/li>\n<li>sich \u00fcber alle Angelegenheiten des Jugendverbandes zu informieren und informiert zu werden,<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge an Gremien und Organe zu stellen,<\/li>\n<li>im Rahmen der Gesch\u00e4ftsordnungen an Beratungen teilzunehmen,<\/li>\n<li>an der Arbeit von Kommissionen und Arbeitskreisen teilzunehmen<\/li>\n<li>Arbeitskreise zu verschiedenen Themenfeldern zu initiieren, ausgenommen der Organisationsarbeitskreis des Kreisverbandes, welcher den Beschluss und die Zustimmung des Kreisjugendplenums ben\u00f6tigt.<\/li>\n<li>das aktive und passive Wahlrecht auszu\u00fcben.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Jedes aktive Mitglied hat die Pflicht,<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>die Satzung einzuhalten,<\/li>\n<li>gefasste Beschl\u00fcsse zu respektieren und die Grunds\u00e4tze des Jugendverbandes einzuhalten<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Jedes passive Mitglied hat das Recht vom Jugendverband regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber Aktivit\u00e4ten informiert und zu Versammlungen eingeladen zu werden<\/li>\n<li>Sympathisant_innen genie\u00dfen die gleichen Rechte und Pflichten wie Mitglieder, ausgenommen ist dies f\u00fcr Satzungs- und Finanzangelegenheiten und f\u00fcr das passive Wahlrecht, au\u00dfer bei den Wahlen zum Bundeskongress. Ihnen kann aufgrund eines Beschlusses der aktiven Mitglieder eines Kreisjugendplenums das passive Wahlrecht \u00fcbertragen werden<\/li>\n<li>Sympathisant_in im Sinne dieser Satzung ist, wer das 35.Lebensjahr nicht vollendet hat, kein Mitglied einer konkurrierenden Partei von DIE LINKE. ist, seinen Lebensmittelpunkt im Erzgebirgskreis oder im Umland hat und aktiv im Jugendverband mitarbeitet<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 6 Gleichstellung<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Die F\u00f6rderung der Gleichstellung der Mitglieder ist ein Grundprinzip des Jugendverbandes<\/li>\n<li>Bei Wahlen innerhalb des Jugendverbandes zu Gremien und Organen ist grunds\u00e4tzlich ein mindestens f\u00fcnfzigprozentiger Frauenanteil* zu gew\u00e4hrleisten, au\u00dfer bei der Wahl zum Arbeitskreis, welcher als Zentralkomiteesersatz fungiert. Abweichungen von diesem Grundsatz, welche im Regelfall vermieden werden sollten, bed\u00fcrfen eines Beschlusses der Mehrheit von Zweidrittel des Kreisjugendplenums<\/li>\n<li>Frauen* haben das Recht, innerhalb des Verbandes eigene Strukturen aufzubauen und Frauen, Lesben- ,Trans-, Interplena* durchzuf\u00fchren. Um ein Frauen-, Lesben- ,Trans-, Interplenum durchzuf\u00fchren, bedarf dies \u00bc der Stimmen der anwesenden weiblichen* Mitglieder<\/li>\n<li>Die Mehrheit der Menschen eines Frauen-, Lesben-, Trans-, Interplenums der jeweiligen Versammlung kann ein Frauenveto* einlegen. Dieses Veto hat einmalig aufschiebenden Charakter und f\u00fchrt zu einer erneuten Verhandlung des Sachverhaltes<\/li>\n<\/ul>\n<p>* Frauen meint alle Geschlechter dieser Welt, au\u00dfer M\u00e4nner<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 7 Gliederungen des Kreisverbandes<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) Basisgruppen<\/p>\n<ol>\n<li>Basisgruppen k\u00f6nnen ab einer St\u00e4rke von drei aktiven Mitgliedern gebildet werden. Diese ordnen sich einer Region oder einem Kreisverband zu. Sie sind unter anderem f\u00fcr die inhaltliche Arbeit im Kreisverband zust\u00e4ndig.<\/li>\n<li>Die Organisation, z.B. Regelm\u00e4\u00dfigkeit der Treffen, der Basisgruppe liegt in deren Eigenverantwortung<\/li>\n<li>Inhaltliche und aktionelle Ideen zu erarbeiten, sowie deren Umsetzung und Beschl\u00fcsse im Gebiet der Basisgruppe sind haupts\u00e4chlich Aufgabe der Basisgruppe. Das Kreisjugendplenum kann diese Aufgaben ebenfalls wahrnehmen<\/li>\n<li>Die Basisgruppe hat ein Vetorecht, welches mit der H\u00e4lfte der Mitglieder und Sympathisant_innen dieser beschlossen werden muss, gegen\u00fcber dem Kreisjugendplenum bei Entscheidungen, die ausschlie\u00dflich sie betreffen. Das Vetorecht hat eine einmalig aufschiebende Wirkung des Beschlusses und f\u00fchrt zur erneuten Behandlung des Beschlusses durch das Kreisjugendplenum unter Ber\u00fccksichtigung der Einw\u00e4nde der Basisgruppe.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 8 Organe des Kreisverbandes<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Kreisjugendplenum<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Das Kreisjugendplenum (im folgenden KJP genannt) ist das h\u00f6chste Organ des Kreisverbandes und tritt mindestens einmal pro Halbjahr auf Beschluss des\/der Jugendkoordinators\/Jugendkoordinatorin oder Arbeitskreises \/ Zentralkomiteees nach Absprache mit den Basisgruppen, zusammen. Sie ber\u00e4t und beschlie\u00dft \u00fcber die grundlegenden politischen, strukturellen und organisatorischen Fragen des Kreisverbandes.<\/li>\n<li>Stimmberechtigt sind alle Mitglieder_innen und Sympathisant_innen nach \u00a7 4 und \u00a75 dieser Satzung.<\/li>\n<li>Zu ihren Aufgaben geh\u00f6ren insbesondere die Beratung und Beschlussfassung \u00fcber:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>die grunds\u00e4tzlichen, politischen und organisatorischen Konzepte und Grunds\u00e4tze zur regionalen Arbeit<\/li>\n<li>das politische Selbstverst\u00e4ndnis des Kreisverbandes<\/li>\n<li>die Satzung und satzungs\u00e4ndernde Antr\u00e4ge<\/li>\n<li>die Wahl und Abwahl der Kandidat_innen des Arbeitskreises \/ Zentralkomiteees<\/li>\n<li>die Wahl der 2 Kandidat_innen des Koordinierungsrates des Landesverbandes Linksjugend [\u2019solid] Sachsen<\/li>\n<li>die Einrichtung und Aufl\u00f6sung eines Postens, sowie die Wahl der\/des Jugendkoordinator_in der Linksjugend [\u2019solid] Erzgebirge<\/li>\n<li>das Eingreifen in politische und innerparteiliche Diskussionen des Kreisverbandes der Partei Die Linke. Erzgebirge und deren inhaltliche Begleitung<\/li>\n<li>die Richtlinien zum Umgang mit Finanzen<\/li>\n<li>die Wahl des\/der Finanzverantwortlichen<\/li>\n<li>die Verwendung der finanziellen Mittel des Jugendverbandes<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"4\">\n<li>KJP- Beschl\u00fcsse stehen \u00fcber Basisgruppenbeschl\u00fcssen.<\/li>\n<li>Das KJP kann sich im Rahmen dieser Satzung eine Gesch\u00e4fts- und Wahlordnung geben<\/li>\n<li>Das KJP muss mit einer Frist von zwei Wochen, der Angabe der vorl\u00e4ufigen Tagesordnung und der Mitteilung von eventuellen satzungs\u00e4ndernden Antr\u00e4gen einberufen werden. Das KJP ist beschlussf\u00e4hig, wenn ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladen wurde. F\u00fcr den Fall, dass nicht ordnungsgem\u00e4\u00df einladen wurde, wird das KJP erneut unter Angabe der gleichen Tagesordnung einberufen<\/li>\n<li>Zu Beginn der Tagung ist eine Protokollf\u00fchrung zu bestimmen, die ein Beschlussprotokoll der Tagung anfertigt. Die Beschl\u00fcsse sind den Mitglieder_innen und Sympathisant_innen innerhalb von 14 Tagen in geeigneter Weise zug\u00e4nglich zu machen.<\/li>\n<li>Sondersitzungen werden einberufen durch den Arbeitskreis \/ Zentralkomitee aus wichtigem Grund mit einer 2\/3 Mehrheit, durch Verlangen einer Basisgruppe oder durch 1\/5 der aktiven Mitglieder_innen und Sympathisant_innen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Jugendkoordinator_in<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die\/Der Jugendkoordinator_in ist verantwortlich f\u00fcr die Planung, Koordinierung und Organisation der anfallenden Arbeit im Jugendverband.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>In dieser T\u00e4tigkeit hat er\/sie sich eng mit dem KJP, den Basisgruppen und dem\/der Jugendpolitischen Sprecher*in der Partei DIE LINKE. Erzgebirge abzustimmen<\/li>\n<li>Es kann durch mindestens die H\u00e4lfte der aktiven Mitglieder_innen des Kreisverbandes ein Misstrauensvotum ausgesprochen werden. Dies f\u00fchrt zur Neuwahl des\/der Jugendkoordinator_in<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Arbeitskreis \/ Zentralkomitee<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Das Zentralkomitee der Linksjugend [\u2019solid] Erzgebirge ist immer quotiert zu w\u00e4hlen und der Bildung eines Arbeitskreises stets vorzuziehen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Der Arbeitskreis bzw. das Zentralkomitee kann im Rahmen dieser Satzung dem\/der Jugendpolitischen Sprecher_in weitere Rechte \u00fcbertragen und diese wieder entziehen.<\/li>\n<li>Das \u00a0Zentralkomitee \/ Arbeitskreis ist das h\u00f6chste Organ des Jugendkreisverbandes zwischen den Kreisjugendplena.<\/li>\n<li>Das Zentralkomitee \/ Arbeitskreis ist verantwortlich f\u00fcr die Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit, die Umsetzung der Beschl\u00fcsse der Kreisjugendplena, h\u00e4lt den Gesch\u00e4ftsbetrieb aufrecht, f\u00fchrt die Gesamtmitgliederdatei und koordiniert die Arbeit der Basisgruppen im Kreisverband<\/li>\n<li>Das Zentralkomitee \/ Arbeitskreis kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben und regelt die weitere Aufgabenverteilung unter sich<\/li>\n<li>Alle Mitglieder des Zentralkomiteees \/ Arbeitskreises sind politisch und in der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung gleichberechtigt.<\/li>\n<li>Mitglieder im Zentralkomitee \/ Arbeitskreis d\u00fcrfen in keinem beruflichen oder finanziellen Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis zur Partei die Linke stehen<\/li>\n<li>Das Zentralkomitee \/ Arbeitskreis wird f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren oder bis zu seiner Neuwahl gew\u00e4hlt. Eine Neuwahl kann durch ein Misstrauensvotum von mindestens der H\u00e4lfte der aktiven Mitglieder des Kreisverbandes erzwungen werden oder ist durch den R\u00fccktritt bzw. die Abwahl von Mitgliedern des Gremiums notwendig.<\/li>\n<li>Das Zentralkomitee \/ Arbeitskreis muss auf Nachfrage von mindestens 1\/5 der aktiven Mitglieder_innen und Sympathisant_innen des Kreisverbandes dem KJP Rechenschaft \u00fcber seine eigene Arbeit oder den angefragten Sachverhalt ablegen. Unabh\u00e4ngig davon hat es\/er einen j\u00e4hrlichen Rechenschaftsbericht gegen\u00fcber dem KJP abzulegen<\/li>\n<li>Mitglieder des Zentralkomiteees \/ Arbeitskreises k\u00f6nnen von dem KJP von mehr als der H\u00e4lfte der Mitglieder_innen und Sympathisant_innen abgew\u00e4hlt werden.<\/li>\n<li>Kann das\/der Zentralkomitee \/ Arbeitskreis aufgrund fehlender Kandidaturen nicht besetzt werden, ist in jedem Fall der Posten eine(s)_r Jugendkoordinator_in einzurichten<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Finanzverantwortliche_r<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die\/Der Finanzverantwortliche_r hat die Aufgabe den Haushalt des Jugendverbandes zu organisieren und Einnahmen und Ausgaben zu verwalten.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Bei ungerechtfertigt hohen Ausgaben Seitens des Zentralkomiteees \/ Arbeitskreises, dem KJP oder der Basisgruppen kann die\/der Finanzverantwortliche einen Ausgabenstopp verh\u00e4ngen. Der Ausgabenstopp kann durch das KJP mit einfacher Mehrheit, den\/der Finanzverantwortlichen selbst und durch den JuPo in Abstimmung mit dem\/der Finanzverantwortlichen wieder aufgehoben werden<\/li>\n<li>Die\/Der Finanzverantwortliche hat im Regelfall auf einen ausgeglichenen Haushalt zu achten<\/li>\n<li>Er\/Sie hat mindestens einmal pro Jahr Rechenschaft \u00fcber den Haushalt gegen\u00fcber dem KJP abzulegen<\/li>\n<li>Er\/Sie kann Richtlinien zum Umgang mit Finanzen aufstellen. Diese bed\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich der Zustimmung des KJP<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Alle in \u00a7 8 behandelten Posten und Gremien haben eine Amtszeitsbegrenzung von zwei Jahren<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 9 Beschlussfassung und Wahlen<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Beschl\u00fcsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Wenn m\u00f6glich wird eine Konsensl\u00f6sung angestrebt<\/li>\n<li>Wahlen werden geheim durchgef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Gew\u00e4hlt ist, wer mehr als f\u00fcnfzig Prozent der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen auf sich vereinigen kann. Bleiben bei einem ersten Wahlgang Pl\u00e4tze vakant (unbesetzt), weil nicht gen\u00fcgend Kandidat_innen die erforderliche Mehrheit erreichen, erfolgt ein zweiter Wahlgang, in dem in der Reihenfolge der Stimmenanteile h\u00f6chstens doppelt so viele Kandidat_innen antreten, wie noch Mandate zu vergeben sind. In einem notfalls erforderlichen dritten Wahlgang treten die verbliebenen Kandidat_innen aus dem zweiten Wahlgang an. Bei Stimmengleichheit innerhalb eines der Wahlg\u00e4nge erfolgt eine Stichwahl.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 10 F\u00f6rdermitgliedschaft<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00f6rdermitglieder unterst\u00fctzen den Jugendverband durch einen F\u00f6rderbeitrag von mindestens zwei Euro im Monat. Daraus erwachsen ihnen keine Rechte und Pflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 5 dieser Satzung. Sie haben das Recht, sich \u00fcber alle Angelegenheiten des Jugendverbandes zu informieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 11 Satzungs\u00e4nderungen, Verschmelzung und Aufl\u00f6sung<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Das KJP beschlie\u00dft mit der Mehrheit von 2\/3 der aktiven Mitglieder des Kreisverbandes \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung, sowie \u00fcber Beschl\u00fcsse zur Aufl\u00f6sung oder zur Verschmelzung des Jugendverbandes<\/li>\n<li>Sollte das KJP, die den Satzungs\u00e4nderungs-, Verschmelzungs- oder Aufl\u00f6sungsbeschluss zu fassen hat, nicht beschlussf\u00e4hig sein, wird erneut unter Angabe der gleichen Tagesordnung eingeladen. Der Beschluss kann dann mit 2\/3 der anwesenden aktiven Mitglieder gefasst werden<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4ndernde Antr\u00e4ge k\u00f6nnen von jedem aktiven Mitglied gestellt werden und sind dem Zentralkomitee \/ Arbeitskreis bzw. der\/dem Jugendkoordinator_in bis Beschluss der Tagesordnung f\u00fcr das kommende KJP mitzuteilen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 12 Geltungsbereichs<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Bestimmungen dieser Satzung gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Linksjugend [&#8217;solid] Erzgebirge. Des Weiteren gelten f\u00fcr die Linksjugend [&#8217;solid] Erzgebirge die Bestimmungen der Linksjugend [&#8217;solid] Sachsen und des Bundesverbandes Linksjugend [&#8217;solid], wobei im Kreisverband stets die eigene Satzung Vorrang hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Schreibweise ***_innen steht f\u00fcr alle denkbaren Gender und Geschlechter dieser und anderer Welten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p class=\"post-excerpt\">Satzung der Linksjugend [\u2019solid] Erzgebirge \u00a7 1 Allgemeine Bestimmungen &nbsp; Der Jugendverband tr\u00e4gt den Namen Linksjugend [&#8217;solid] Erzgebirge Der Kreisverband&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-494","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/erzgebirge.linksjugend-sachsen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/494","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/erzgebirge.linksjugend-sachsen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/erzgebirge.linksjugend-sachsen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/erzgebirge.linksjugend-sachsen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/erzgebirge.linksjugend-sachsen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=494"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/erzgebirge.linksjugend-sachsen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/494\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":565,"href":"https:\/\/erzgebirge.linksjugend-sachsen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/494\/revisions\/565"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/erzgebirge.linksjugend-sachsen.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=494"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}