NEIN zum neuen Polizeirecht für Sachsen! #NoPolG

Die Sächsische Staatsregierung aus CDU und SPD forciert mit dem aktuellen Entwurf für die neuen Polizeigesetze eine weitere massive Ausweitung der staatlichen Eingriffsbefugnisse. Mit diesem Gesetzesvorhaben setzt die Koalition einen weiteren Abbau demokratischer Freiheits- und Grundrechte durch und knüpft damit an den autoritären Führungsstil vorheriger, stets CDU- geführter Staatsregierungen an. Wir stellen uns diesen Entwicklungen entschlossen entgegen. Das Gesetzespaket aus Polizeivollzugsdienstgesetz und Polizeibehördengesetz lehnen wir in aller Deutlichkeit ab und fordern den Landtag auf, es nicht zu verabschieden!

Unsere Kritik richtet sich insbesondere gegen folgende Verschärfungen des Gesetzes:

1 Ausweitung der Videoüberwachung, insbesondere mit Gesichtserkennung

Im Gesetz werden weitreichende Befugnisse für den Ausbau hin zu flächendeckender Videoüberwachung im öffentlichen Raum geschaffen. Zusätzlich soll im polnisch-/tschechischen Grenzgebiet in einem Radius von 30 km zur Grenze der Einsatz der stationären automatisierten Kennzeichenerfassung möglich sein. Dadurch wird die Überwachung von ganzen Städten, wie Zittau und Bautzen sowie die Erstellung von umfassenden Bewegungsprofilen möglich. Bei der Videografie im grenznahen Bereich sollen Bildaufnahmen von Passant:innen gefertigt werden, dabei werden auch Fahrer:innen- und Beifahrer:innen videografiert.

2 Maßnahmen gegen sog. Gefährder sowie deren Kontakt- und Begleitpersonen

Gegen alle Personen, bei denen die Polizei meint, dass sie irgendwann in der Zukunft eine schwere oder terroristische Straftat begehen könnten, sind künftig eine Reihe von Eingriffen möglich. Es können Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote ausgesprochen werden, Personen können längerfristig observiert und Telekommunikationsdaten überwacht werden. Gegen Personen, die verdächtig erscheinen, kann künftig auch die präventive Fußfessel zum Einsatz kommen. Und auch gegen ihre Kontakt- und Begleitpersonen können eine Reihe von Überwachungsmaßnahmen eingesetzt werden. Zum Beispiel ist es möglich, die Wohnungen von Bekannten, Freund:innen und Familienmitgliedern, der von der Polizei verdächtigten Person zu überwachen. Leider haben die letzten Jahre gezeigt, dass die Polizei Sachsen besonders gerne, schnell und nach Gutdünken solche Mittel anwendet. Mehrere Ermittlungsverfahren gegen demokratisch Engagierte und Fußballfans, bei denen massenweise Beschuldigte und deren persönliches Umfeld beobachtet wurden, mussten später ergebnislos eingestellt werden, da sich die erhobenen Vorwürfe der Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht im Ansatz bestätigten. Selbst der so genannte Richtervorbehalt konnte solche Vorfälle in der Vergangenheit nicht verhindern.

3 Absenkung der Gefahrenschwellen

Die Polizei hat die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Befugnisse der Polizei zu einem bestimmten Zeitpunkt richten sich danach, welche Gefahr vorliegt, also z. B. ob die Gefahr abstrakt oder konkret ist. In den letzten Jahren ist ein Trend der Ausweitung solcher Gefahrenbegriffe zu beobachten. Die Polizei erhält dadurch einen größeren Spielraum zur Auslegung dieser Begriffe und so auch die Befugnis, viel früher einzugreifen. In der Regel wird nicht abschließend bestimmt, was mit „Gefahr“ eigentlich gemeint ist. Bei der so genannten abstrakten Gefahr kommt es, aufgrund der schwammigen Definition also vor allem darauf an, ob die Polizei die vorliegende Situation als typischerweise gefährlich einstuft. Auch durch die Ausweitung der so genannten „personifizierbaren Gefahrenlagen“ werden Maßnahmen gegen so genannten Gefährder weit ins Vorfeld einer konkreten Gefahr verlagert und schon dann zulässig, wenn noch kein konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen erkennbar ist. Die Kriterien für das eine Gefahr begründende, individuelle Verhalten werden von der Polizei nicht bekannt gegeben, sodass sie praktisch jeden treffen können.

4 Einführung der präventiven Telekommunikationsüberwachung

Das Mithören und Speichern laufender Kommunikation (Gespräche, SMS etc.) ist bereits heute in Ermittlungsverfahren wegen schwerer Straftaten möglich. Künftig soll die Polizei auch schon dann mithören und -lesen können, wenn sie denkt, dass eine solche Straftat in absehbarer Zeit, das bedeutet ohne konkreten Verdacht, begangen wird. Betroffen sind Verkehrs- und Bestandsdaten, also Daten wie der Name und das Geburtsdatum, aber auch Verbindungsdaten des Telefons.

5 Aufrüstung und Militarisierung der Polizei

Künftig erhält das Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei Befugnisse zum Einsatz von Handgranaten und Maschinengewehren. Die auf dem gepanzerten Fahrzeug Survivor R angebrachte Befestigung für Maschinengewehre verdeutlicht den Grad der fortschreitenden Militarisierung der Polizei. Das SEK wurde wiederholt auf Demonstrationen eingesetzt. Die Grenzen der Verhältnismäßigkeit polizeilichen Handelns werden dadurch überschritten, denn der zivilgesellschaftliche Protest wird durch martialisches Auftreten, wie beispielsweise in Wurzen im September 2017, eingeschüchtert. Auch die Bereitschaftspolizei wurde in den vergangenen Jahren systematisch aufgerüstet. Die Befugnisse der neuen Polizeibehörden, also der Ordnungsämter, werden massiv ausgeweitet. Neben Identitätsfeststellungen dürfen sie nun auch unmittelbaren Zwang ausüben Zudem sind sie künftig mit Schlagstock und Reizgas ausgerüstet.

6 Abschwächung des Schutzes von Geheimnisträger:innen

Mit dem neuen Polizeirecht soll künftig der Schutz von Berufsgeheimnisträger:innen aufgeweicht werden. Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Journalist:innen sind im neuen Polizeigesetz schlechter gestellt. Diese Berufsgruppen können künftig ohne ihr Wissen bereits weit im Vorfeld einer Straftat abgehört werden, was einen tiefen Einschnitt in ihre Berufsfreiheit darstellt. Schon in der Vergangenheit hat die Polizei in Sachsen den Schutz dieser Berufsgruppen wiederholt verletzt.

Gegen den Weg in den autoritären Rechtsstaat – Für Demokratie und Bürgerrechte in Sachsen

Die neuen Polizeigesetze greifen in die Grundrechte ein und können uns alle treffen. Es reicht bereits, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Doch es muss klar sein: manche wird es früher und härter treffen als andere – nämlich diejenigen, die bereits heute besonderes Ziel polizeilicher Eingriffe sind. Durch den im Polizeigesetz vorgesehenen Ausbau von Schleierfahndungen, die mit intelligenter Videoüberwachung und der präventiven gezielten Kontrolle von Personen kombiniert werden, wird beispielsweise die Möglichkeit rassistischer Polizeikontrollen erleichtert. Auch Wohnungslose, psychisch Kranke, politisch Aktive, Drogenkonsument:innen, Streikende, Fußballfans und viele weitere werden die Maßnahmen verstärkt zu spüren bekommen. Auch werden neue Rechtsbegriffe eingeführt, deren Regelungsbereich bewusst schwammig bleibt und die eine weite Auslegung zulassen. Wann beispielsweise die „überschaubare Zukunft“ eintreten wird, die das Vorgehen gegen abstrakte Gefahren legitimieren, entscheidet im Zweifel die Polizei.

Im Jahr 2017 hatte Deutschland die niedrigste Kriminalitätsrate seit einem Vierteljahrhundert. Trotzdem werden derzeit in mehreren Bundesländern die Polizeigesetze in rasantem Tempo verschärft, durch die der Staat mehr und mehr zu einem Überwachungsstaat ausgebaut wird. Den Landesregierungen reichen vage Terrorängste und ein diffuses Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung als Anlass um all jene Befugnisse auszubauen, die eine umfassende Überwachung ermöglichen. Gerade in Sachsen bleiben dagegen andere drängende Probleme – wie die grassierenden Mängel im Bildungsbereich („Lehrermangel“), Pflegekräftemangel, der Mangel an bezahlbaren Wohnungen in den Städten oder die Vernachlässigung der Infrastruktur auf dem Land sowie die immer größer werdende soziale Ungleichheit – seit Jahren ungelöst. Dabei fällt auf, dass Polizei und Innenministerium bei rassistischen Übergriffen und rechten Ausschreitungen, also da wo sie aktuell dringend benötigt würden, in den letzten Jahren systematisch versagt haben. Die sicherheitspolitischen Verantwortlichen lassen die Zivilgesellschaft im Regen stehen, während sie sich mit ihrer Law and Order Rhetorik bei der rechten Wähler:innenklientel anbiedern.

Die sächsische Staatsregierung versucht, wie auch andere Landesregierungen und das CSU-geführte Bundesinnenministerium, sich durch die neuen Polizeigesetze zu profilieren und Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. So bereitet sie den Weg in den autoritären Polizei- und Überwachungsstaat! Menschen, die überwacht werden, sind unfrei und verändern ihr Handeln.

Wir kämpfen für Freiheit ohne Überwachung. Wir brauchen einen anderen Politikstil in Sachsen und eine demokratische Kontrolle der Polizei! Wir wollen eine gerechte Gesellschaft und soziale Antworten im Umgang mit den Problemen statt einer autoritären Sicherheitsarchitektur!

→ den Aufruf unterzeichnen

Polizeigesetz stoppen! ist ein breites Bündnis und ruft alle zivilgesellschaftlichen Organisationen und Einzelpersonen in Sachsen auf, den Aufruf und den vielfältigen Protest zu unterstützen.